Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.01.1968

Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66   

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BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66 (https://dejure.org/1968,911)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1968 - VI R 224/66 (https://dejure.org/1968,911)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1968 - VI R 224/66 (https://dejure.org/1968,911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen - Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens - Steuergerichtliches Verfahren - Werbungskosten-Pauschsätze - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Nebenberufliche Prüfungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 364
  • NJW 1968, 1904
  • DB 1968, 1104
  • BStBl II 1968, 362
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66
    Das würde Willkür bedeuten und würde mit dem Wertungsgrundsatz der Gleichbehandlung der Bürger in Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sein (vgl. zur Rechtsnatur solcher Verwaltungsanweisungen zuletzt Urteil des Senats VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430 mit einer Übersicht über die Rechtsprechung).
  • BFH, 21.07.1967 - VI R 129/67

    Anforderungen an den Mindestinhalt einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66
    Gemäß § 120 Abs. 2 FGO muß die Revisionsbegründung die Rechtsnorm bezeichnen, auf welche die Revision gestützt wird (Urteil des Senats VI R 129/67 vom 21. Juli 1967, BFH 89, 509, BStBl III 1967, 706).
  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Zu einer Auslegung der Verwaltungsanordnung -- mit dem Ziel wegen des § 3 des Urheberrechtsgesetzes 1965 auch Übersetzern die Pauschbeträge zu gewähren -- sei das Gericht nicht befugt, weil es in Zweifelsfällen Sache der Verwaltung sei, ob sie eine Vereinfachungsregelung anwenden wolle oder nicht (Urteil des BFH vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362).

    Es handelt sich im Streitfall auch nicht um einen der Fälle, in denen nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil VI R 224/66) die Anwendung einer Verwaltungsregelung durch die Verwaltungsbehörden von den Gerichten deshalb nicht erzwungen werden kann, weil es objektiv zweifelhaft ist, ob ein bestimmter Sachverhalt unter die der Vereinfachung der Verwaltung dienende Anweisung fällt und es daher Sache der Verwaltung ist, zu entscheiden, ob sie die Vereinfachungsregelung anwenden will oder nicht.

  • FG Köln, 22.03.2018 - 7 K 585/15

    Unterwerfen der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit unter die

    Somit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel an seiner "Tatbestandsmäßigkeit" bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.1.1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 5.10.1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Die Steuergerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 GG nur an Gesetz und Recht gebunden sind, können dann die Finanzbehörden nicht zwingen, die Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362; IV R 142/72; vom 5. Oktober 1977 I R 250/75, BFHE 123, 341, BStBl II 1978, 50).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 250/75

    Freistellung nach DBA-Liberia von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit an

    Die Steuergerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht, nicht aber an Verwaltungsanordnungen gebunden sind, können die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung objektiv nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11

    Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 05. Oktober 1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. Mai 1998 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643 ).
  • FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20

    Hinzurechnungen für Sachentnahmen bei der Ermittlung des Gewinns aus

    Die Finanzgerichte können dann die Finanzbehörden nicht zwingen, die Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.1.1968 - VI R 224/66, BStBl. II 1968, 362; vom 5.10.1977 - I R 250/75, BStBl. II 1978, 50).
  • BFH, 09.12.1983 - VI R 196/81

    Verwaltungsanweisung - Versendungskosten - DDR - Wert einer Paketsendung

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist es grundsätzlich Sache der Verwaltungsbehörden, zu entscheiden, ob eine Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

    Es liegen keine Umstände vor, die die Anwendung der genannten Pauschalregelungen ausschließen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BFHE 91, 364, BStBl II 1968, 362); denn die Klägerin ist Schauspielerin und übt ihren Beruf nicht erkennbar unter Umständen aus, die den Erfahrungen widersprechen, aufgrund derer die Pauschsätze ermittelt wurden.
  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG,

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.01.1968 VI R 224/66, BStBl. II 1968, 362 und vom 05.10.1977 I R 250/75, BStBl. II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nicht in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr. sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.1998, 2 K 183/96, juris und Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme:

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteil vom 26. Januar 1968, VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; BFH-Urteil vom 05. Oktober 1977, I R 250/75, BStBl II 1978, 50); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Mai 1998, 2 K 183/96 - Juris).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 12 K 64/94

    Ermittlung des Umfangs der tatsächlichen Gesamtfahrleistung; Pflicht des

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze -

  • FG Thüringen, 10.02.2021 - 1 V 364/20

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids mangels

  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.1968 - VI R 287/66   

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https://dejure.org/1968,2011
BFH, 12.01.1968 - VI R 287/66 (https://dejure.org/1968,2011)
BFH, Entscheidung vom 12.01.1968 - VI R 287/66 (https://dejure.org/1968,2011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerbescheid - Kind - Zusammenveranlagung mit Hausvorstand - Unterbrechung der Verjährung - Eigene Einkünfte des Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 339
  • DB 1968, 832
  • BStBl II 1968, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 12.01.1968 - VI R 287/66
    In dem Rechtsmittelverfahren der Eltern gegen die Einkommensteuerbescheide 1955 bis 1957 verwies der Senat wegen des inzwischen ergangenen Urteils des BVerfG 1 BvL 16 -- 25/62 vom 30. Juni 1964 (BVerfGE 18, 97, BStBl I 1964, 488) betreffend die Nichtigkeit des § 27 EStG die Streitsache an das FA zurück, das nunmehr durch die Bescheide vom 15. Oktober 1965 den Steuerpflichtigen mit seinen eigenen Einkünften selbständig zur Einkommensteuer veranlagte.
  • BFH, 04.08.1960 - IV 184/60 S

    Unterbrechung der Verjährung durch den Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 12.01.1968 - VI R 287/66
    Nach dem Urteil des BFH IV 184/60 S vom 4. August 1960 (BFH 71, 485, BStBl III 1960, 430) ist ein endgültiger Einkommensteuerbescheid eine verjährungsunterbrechende Maßnahme, weil er auf die Ermittlung und Feststellung des Einkommensteueranspruchs des betreffenden Jahres in seinem vollen Umfang gerichtet ist, und zwar hinsichtlich der Steueransprüche, die Gegenstand der Steuerfestsetzung sind.
  • BFH, 22.10.1971 - VI R 235/69

    Zusammenveranlagungsbescheid - Unterbrechung der Verjährung - Stiefvater als

    Wegen dieser Feststellung der Einkünfte der Klägerin könnten die an den Stiefvater allein gerichteten Bescheide auch als Unterbrechungshandlungen gegenüber der Klägerin angesehen werden (vgl. Urteil des BFH VI R 287/66 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 339, BStBl II 1968, 362, und Entscheidung des FG Stuttgart in EFG 1961, 28).

    Wie sich aus dem Urteil des BFH VI R 287/66 vom 12. Januar 1968 (BFH 91, 339, BStBl II 1968, 362) ergebe, sei es unschädlich, daß die Bescheide allein an den Stiefvater als den Haushaltsvorstand adressiert gewesen seien.

    Wenn der BFH in dem Urteil VI R 287/66 vom 12. Januar 1968 (a. a. O.) im Falle der Zusammenveranlagung von Eltern und Kindern die Adressierung des einheitlichen Bescheides nur an den Haushaltsvorstand für ausreichend gehalten habe, so sei dabei offenbar vorausgesetzt, daß dieser auch der gesetzliche Vertreter der Kinder gewesen sei.

    Waren demnach die alten an den Stiefvater der Steuerpflichtigen adressierten Zusammenveranlagungsbescheide wegen der Erfassung ihrer Einkünfte auch gegen die Steuerpflichtige gerichtet, so waren die Bescheide -- wie unzweifelhaft dem Stiefvater als Haushaltsvorstand gegenüber -- auch ihr gegenüber auf "Feststellung des Steueranspruchs und des Verpflichteten" gerichtete Handlungen des FA im Sinne des § 147 Abs. 1 AO a. F. (vgl. das Urteil des erkennenden Senats VI R 287/66 vom 12. Januar 1968, a. a. O.).

  • BFH, 21.11.1979 - II R 69/76

    Verjährung eines Erbschaftsteueranspruchs - Erbe - Testamentsvollstrecker -

    Das Gesetz stellte damit allein auf die Tatsache des Handelns ab, nicht aber auch darauf, ob die mit dem Handeln des FA darüber hinaus bezweckten Rechtswirkungen eintraten; insbesondere kam es nicht darauf an, ob ein Steuerbescheid, mit dem eine Steuerforderung "festgestellt" werden sollte, wirksam wurde (BFH-Urteile vom 12. Januar 1968 VI R 287/66, BFHE 91, 339, BStBl II 1968, 362; vom 22. Oktober 1971 VI R 235/69, BFHE 104, 27, BStBl II 1972, 297; vom 31. März 1976 I R 123/74, BFHE 118, 459 [462, 463], BStBl II 1976, 510; vom 5. Mai 1976 I R 119/74, BFHE 119, 11, BStBl II 1976, 604; vgl. auch das Urteil vom 26. November 1974 VII R 45/72, BFHE 114, 522, BStBl II 1975, 460).

    Demgemäß wurde die Verjährung dem Steuerschuldner gegenüber auch dann unterbrochen, wenn die Steuerforderung gemäß gesetzlicher (wenn auch später für nichtig erklärter) Vorschrift in einem an eine andere Person adressierten Steuerbescheid (unwirksam) festgesetzt wurde, da auf diesem Wege der Steueranspruch dem Steuerschuldner gegenüber geltend gemacht werden sollte (BFHE 91, 339, BStBl II 1968, 362, und BFHE 104, 27, BStBl II 1972, 297).

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